Für Alle, die es verschlafen haben - diese eine, nicht unwesentliche Gesetzesänderung: Der Straftatbestand "Vorbereitung eines Angriffskrieges" ist durch Beschluss des Bundestages vom 01.12.2016 seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr im Deutschen Strafgesetzbuch (StGB) enthalten.
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