Die Intervention als Rechtsbegriff umfasst die Einwirkung von Staaten in ihnen fremde Angelegenheiten anderer Staaten durch Eingriff in deren Rechtssphäre unter Anwendung oder Androhung von Zwang...Die herrschende Auffassung in der Völkerrechtstheorie versteht unter Interzession die Erteilung freundschaftlicher Ratschläge oder taktvoller Ermahnungen zwischen → Regierungen.
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