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Channel: Verbot der Gewaltanwendung – Aldeilis (DE)
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Rotlicht: Internationaler Strafgerichtshof

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Von Anfang an stand der IStGH auch deshalb in der Kritik, weil das Verbrechen des Angriffskrieges aus seiner Jurisdiktion ausgespart worden war – sonst könnten ja Länder wie die USA oder andere NATO-Staaten, so sie denn dem Statut verbindlich beitreten, zur Rechenschaft gezogen werden.

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